Glossar des THZN

 

Traumafachbegriffe

 

 

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Parasuizidales Verhalten

(von griechisch para: neben und lateinisch sui caedere: selbst töten)

Hierunter versteht man absichtliche selbstschädigenden Handlungen in (scheinbar) auswegloser Situation, ohne jedoch sterben zu wollen. Der Todeswunsch ist also nicht führend, so wie er es bei suizidalen Handlungen wäre. Die Handlungsweise hat einen appellativen ggf. auch manipulativen Charakter.

(Vgl. https://www.springermedizin.de/emedpedia/dgim-innere-medizin/suizidale-und-parasuizidale-handlungen?epediaDoi=10.1007%2F978-3-642-54676-1_440, abgerufen am 09.12.202)

 

 

 

 

Parasympathicus

(s. Vegetatives Nervensystem, Abwehrkaskade, Notfallkaskade)

 

 

 

 

Peritraumatisch (griechisch peri: um herum)
Während der traumatischen Situation.

 

 

 

 

Phasenmodell der Traumatherapie

In der Traumatherapie hat sich ein phasenorientiertes Vorgehen bewährt. Dabei sind die einzelnen Phasen nicht strikt voneinander getrennt, sondern fließen ineinander, bedingen sich teilweise und wechseln sich in Teilaspekten zirkulär ab.

Wie in jedem Beratungs- oder Therapiesetting ist es am Beginn der Zusammenarbeit wichtig, zuerst eine wertschätzende Beziehung aufzubauen. Dazu gehört neben dem Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung die Herstellung von Transparenz, die Information über traumaspezifische neurologische Vorgänge und eine gründliche Traumaanamnese.

Meist wird nach einer Einteilung nach Judith Herman (1993, 2003) vorgegangen:

  1. Stabilisierung und Affektregulation
  2. Traumabearbeitung / Traumaexposition
  3. Integration und Neuorientierung

 

Zu 1) Stabilisierung und Affektregulation gehören:

  • Selbstregulation, Selbstberuhigung und die Kontrolle über sich selbst wieder zu erlangen.
  • Informationen über die neuronale Traumaverarbeitung und die Erkenntnis „ich bin nicht verrückt“
  • Die Herstellung äußerer und sozialer Sicherheit (kein Täterkontakt; unterstützendes Umfeld)
  • Die Herstellung der inneren Sicherheit mit Methoden der Affektkontrolle, Dissoziationsstopp, Achtsamkeit, Imaginationsübungen.
  • Erlernen bzw. Wiedererlernen der Fähigkeit zu Selbstfürsorge und Selbsttröstung
  • Anknüpfen an eigene Ressourcen, Entdeckung von bisher unbekannten Ressourcen
  • Versorgung verletzter jüngerer Selbstanteile
  • Verbesserung der Beziehung zum eigenen Körper

 

Zu 2) Traumabearbeitung und Traumaexposition gehören

  • Die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist
  • Die Frage, ob es der richtige Ort, die richtige Zeit der/die richtige TherapeutIn ist
  • Die Frage, ob äußere und innere Sicherheit ausreichend gewährleistet sind
  • Die Transparenz bezüglich verschiedener Methoden sich mit Aspekten der Traumatisierung auseinanderzusetzen.
  • Die behutsame und sichere Anwendung der gewählten Methode in kleinen, verträglichen Dosen (z.B. Bildschirmtechnik, Beobachtertechnik, EMDR, Expositionstechniken der Verhaltenstherapie)
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu den eigenen Ressourcen während der Auseinandersetzung mit Trauma-Aspekten
  • Die Zielsetzung der Integration in die Lebensgeschichte: Es war schlimm, aber es ist vorbei, es ist Vergangenheit.    

 

Zu 3) Integration und Neuorientierung gehören:

  • Das traumatische Geschehen in die eigene Geschichte und in das eigene Selbstkonzept zu integrieren
  • Die erlittenen Verletzungen und Verluste zu betrauern
  • Sich mit seinen Werten, Plänen und Zielen ggf. neu zu orientieren
  • Vielleicht sogar innerlich zu wachsen (posttraumatic growth)
  • Wieder Herr über das eigene Leben zu werden.

 

 

 

 

Posttraumatische Belastungsstörung PTBS

(s. Traumafolgestörungen)

 

 

 

 

Psychoedukation

Psychoedukation meint die Information des/der Betroffenen über grundlegende Störungszusammenhänge und Therapieprinzipien sowie über traumaspezifische Vorgänge, insbesondere hinsichtlich Neurophysiologie.

Betroffene erleben sich häufig als nicht normal: „Bin ich verrückt?“. Es entlastet die Betroffenen in der Regel, wenn sie erfahren, dass es sich um normale neurobiologische Reaktionen des Gehirns auf außergewöhnliche Belastungen handelt (Nicht ich bin verrückt, sondern was passiert ist, ist verrückt und hätte nicht passieren dürfen). Psychoedukation ist als unverzichtbarer Bestandteil aller traumaadaptierten Psychotherapien anerkannt.

 

 

 

 

 

Psychohygiene
(s. Selbstfürsorge)

 

 

 

 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive, professionelle Form der Zeugenbetreuung, die sich über das gesamte Strafverfahren erstreckt und auch außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet. Zeugen im Strafverfahren, die Opfer einer Straftat geworden sind, können seit dem 1. Januar 2017 die für sie unentgeltliche Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung wahrnehmen.

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten, wie zum Beispiel Minderjährigen, Menschen mit Behinderung oder besonders traumatisierten Tatopfern, ausgebildet. Sie informieren in verständlicher und adressatengerechter Weise über die Abläufe des Strafverfahrens, stehen dem Tatopfer im gesamten Verfahren als AnsprechpartnerIn zur Seite und leisten auf Wunsch Begleitung zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Hierdurch helfen sie unbegründete Ängste abzubauen, Belastungen zu reduzieren und das Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren (s. Opferschutz).

(Quelle: http://www.justiz.bayern.de)

 

 

 

 

Psychotraumatologie = die Lehre von Traumatisierungen der Psyche

Dies ist der noch relativ junge Wissenschaftszweig, der sich mit den Vorbedingungen, dem Situationsgeschehen, seinen Folgen und den therapeutischen Hilfen für psychisch traumatisierte Menschen beschäftigt

 

 

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